Außerordentliche Generalversammlung entschied: Fest ab 2024 von Freitag bis Sonntag

Quelle: Soester Anzeiger 19.Mai 2023

Absolut zufrieden mit der Beteiligung der Mitglieder zeigte sich Oberst Jörg Rhoden, als er 96 Schützen der St. Peter-und-Paul-Schützenbruderschaft am Mittwochabend in der Mülheimer Schützenhalle zur einberufenen außerordentlichen Generalversammlung begrüßte. Einziger Tagesordnungspunkt war die Diskussion und vor allem die Beschlussfassung zu einer Neukonzeption der Festfolge des Mülheimer Schützenfestes.

Bereits im Januar hatte die damalige Generalversammlung eine Arbeitsgruppe aus 20 Schützen eingesetzt, die in rund zwölf Stunden in mehreren Workshops alternative Konzepte für die Umgestaltung des Schützenfestes beraten hatten. Im Ergebnis waren zwei Alternativen erarbeitet worden, die bereits am 10. Mai im einem Info-Abend vor der Bruderschaft präsentiert wurden.

Der Oberst wies in seinem Eingangsstatement zunächst auf die positiven Aspekte der bisherigen Hochfeste hin, vor allem jedoch auf die verbesserungswürdigen Faktoren. So seien die Samstagsabende aufgrund der hohen Beteiligung von Schützen und Gästen und der daraus resultierenden hohen Umsätze eindeutig als erfolgreich zu bewerten, ebenso die Kindertänze sowie die Aufwertung des Buschaufsetzens durch die Ermittlung der Tulpenkönigin im Rahmen eines Schießwettbewerbs.

Als problematisch bezeichnete Rhoden die nachlassende Beteiligung beim Königsschießen, die mangelnde Beteiligung auswärtiger Gäste an den Sonn- und Montagen, die Stresssituationen für das neue Königspaar nach dem montäglichen Vogelschießen sowie die bisher üblichen zwei großen Festzüge für das Königspaar in ihrer einjährigen Amtszeit. Ebenso wurde das bisherige Schützenfest-Angebot für die Kinder als Zielgruppe bemängelt.

Vor diesem Hintergrund erfolgte nun eine Abfrage an die Versammlung, ob generell eine Veränderung des Schützenfestes gewünscht sei. Nach geheimer Abstimmung wurden 95 Stimmen als gültig erklärt, davon stimmten 84 für eine Änderung, 11 dagegen. Auf dieser Grundlage wurden anschließend die beiden erarbeiteten Neukonzeptionen erläutert.

Die erste Variante sieht die drei Festtage Freitag, Samstag und Sonntag vor. Nach dem Kirchgang am Freitagnachmittag soll das Vogelschießen sowie die Königsproklamation folgen, danach eine Schützenparty. Der Samstag beginne frühmorgens mit dem Wecken, ab Mittag folgen dann die Programmpunkte Antreten, Umzug mit Kranzniederlegung, Jubilarehrung, Platzkonzert, Kinderschützenfest, Kindertanz, Tanz der Königspaare und Festball. Der Sonntagnachmittag sieht dann das Antreten zum Großen Festzug, den Kindertanz und das Fahnen wegbringen vor, zuletzt folgt ein Festball.

Bei der zweiten Variante würde das Vogelschießen eine Woche vor dem Hochfest in Kombination samstags mit dem Buschaufsetzen nach der Ermittlung der Tulpenkönigin stattfinden. Der Samstag und Sonntag des Schützenfestes würde nach der gleichen Festfolge wie in der ersten Variante stattfinden.

In der nachfolgenden Diskussion wurde angeregt, den Kirchgang am Freitag nicht zu früh durchzuführen, da es sich noch um einen regulären Arbeitstag handele. Zu klären bliebe auch, ob am Samstag ein klassisches Kinderschützenfest veranstaltet werden soll, oder ob auch alternative Maßnahmen zur verbesserten Einbindung der Kinder durchgeführt werden könnten.

Oberst Jörg Rhoden betonte, dass der „Feinschliff“ der Neukonzeption in Zusammenarbeit von Vorstand und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe noch erfolgen soll. Die Ergebnisse würden dann auf dem kommenden Winterfest präsentiert. Ebenso soll die Arbeitsgruppe auch in organisatorische Aufgaben eingebunden werden wie zum Beispiel die Umsetzung des Kinderfestes.

Als Höhepunkt der Versammlung stand nun die Abstimmung über die Neukonzeption an. Von den wiederum 95 gültigen Stimmen entschieden sich 68 Schützenbrüder für die erste Variante (Festfolge Freitag-Samstag-Sonntag), 27 für die zweite Variante. Damit, so betonte der Oberst, würde dieses neue Konzept erstmals im kommenden Jahr 2024 realisiert werden können.

Eine durchaus kontroverse Diskussion gab es abschließend bei der Frage der zukünftigen Höhe des dem jeweiligen König zustehenden Schussgeldes – aufgrund des bevorstehenden Wegfalls des zweiten Festzuges. Nach der bisherigen Regelung entspreche dieser Betrag immer dem 1000fachen des 0,2-l-Bierpreises, davon die Hälfte im ersten bzw. die andere Hälfte im zweiten Jahr der Regentschaft. Diese Regelung soll zunächst beibehalten werden, eine neue Beschlussfassung soll auf der nächsten Rechnungslage erfolgen.

„Ich bin sehr froh über die hervorragende Beteiligung der Schützen am heutigen Abend“, sagte Oberst Jörg Rhoden zum Abschluss der Generalversammlung. „Und ich bin auch sehr zufrieden über die eindeutige Bereitschaft, Änderungen herbeizuführen. Die klaren Beschlüsse der Versammlung sprechen hier für sich. Nun freue ich mich auf die anstehende Aufgabe für Vorstand und Arbeitsgruppe, das neue Konzept weiter zu konkretisieren.“

Bericht: FRANZ-JOSEF GRUNDHOFF